Entfernung von herüber wachsenden Wurzeln

Ein Grundstückseigentümer kann von seinem Nachbarn verlangen, dass dieser die Baumwurzeln entfernt, die auf sein Grundstück ragen, urteilte das Kammergericht am 15. Juli 2008. Im zugrunde liegenden Fall standen die Bäume schon mehrere Jahrzehnte an der Grenze. Die Entfernung konnte deswegen zwar nicht mehr wegen Nichteinhaltung der Grenzabstände nach dem Nachbarrechtsgesetz verlangt werden. Das Gericht stützte den Entfernungsanspruch jedoch auf die mittlerweile eingetretenen Beschädigungen eines Asphaltwegs und eines Betonsockels.

Kommentar

Bäume auf oder an der Grundstücksgrenze sind häufig Auslöser für langwierige Streitigkeiten zwischen Nachbarn. Die einzelnen Rechte bestimmen sich nach den Nachbarrechtsgesetzen der Länder und dem BGB. Da es bei gerichtlichen Auseinandersetzungen meist keinen eindeutigen Gewinner und keinen eindeutigen Verlierer gibt und die Nachbarn auch nach einem Urteil noch nebeneinander wohnen müssen, sollte von Anfang an eine gemeinsame außergerichtliche Einigung gesucht werden. Auch im entschiedenen Fall wurde der Beklagte zwar verpflichtet, die Wurzeln zu entfernen, gleichfalls wurde aber auch der Kläger verurteilt, sich hälftig an den gesamten Kosten zu beteiligen, da auch er für den gesamten Sachverhalt mitverantwortlich war.

Autor: Matthias Steinkesteinke@bethgeundpartner.de

Fundstelle: Kammergericht, Urteil vom 15. Juli 2008, 7 U 180/07 – www.kammergericht.de