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Wir verwalten seit 50 Jahren professionell Wohnungseigentumsanlagen im Bonner Raum, und beraten Sie gerne bei einem geplanten Verwalterwechsel und helfen Ihnen bei den Beschlussformulierungen zur rechtssicheren Ab- und Neuwahl eines Verwalters.
Wir verwalten auch kleine Wohnanlagen ab 3 Einheiten, rufen Sie uns doch einfach an oder fordern Sie ein unverbindliches Angebot an!
Wir sind Mitglied im Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI) in Berlin, und im Immobilienverband Deutschland IVD e.V.deren Mitglieder selbstverständlich grundsätzlich gegen Veruntreuungen versichert sind.
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IMMOBILIEN DITTMANN KG
- Professionelle Immobilienverwaltung seit 1969 - zuverlässig BVI u. IVD geprüft -
Maximilianstr. 16 * 53111 Bonn, Tel. 0228 - 969570
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Nachstehend aktuelle Gerichtsurteile / Informationen:
Einfaches Abschließen genügt
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Dreht der Versicherte den Haustürschlüssel bei Verlassen der Wohnung nur einmal und nicht zweimal um, so liegt darin keine fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls. Die Hausratsversicherung muss den durch den Einbruch entstandenen Schaden ersetzen.
Ein doppeltes Umschließen entspricht nach Ansicht des Gerichts nicht dem einzuhaltenden Sicherheitsstandard, auch wenn dies die Mühe für Diebe vergrößert hätte.
OLG Koblenz
2001-04-20
10 U 1124/99
Rechtsbereich/Normen: ---
Einstellung in die Datenbank: 2002-10-15
Bearbeitet von: Julia Hinkelmann
Quelle: Anwalt-Suchservice
RAUCHMELDER
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Kein Fehlalarm: Kosten für Feuerwehreinsatz nach Rauchmelderalarm durch angebranntes Essen müssen nicht erstattet werden
[25.04.2018] Die Feuerwehr soll Brände löschen. Doch nicht bei jedem Einsatz brennt es tatsächlich. Stellt sich die Frage: Wer muss für den Einsatz zahlen?
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Wir sind Mitglied im Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI) in Berlin, und im Immobilienverband Deutschland IVD e.V.deren Mitglieder selbstverständlich grundsätzlich auch gegen Veruntreuungen von Geldern versichert sind.
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VORSICHT FALLE: UNBESTIMMTHEIT VON VERSAMMLUNGSBESCHLÜSSEN!
WARUM DAS THEMA? Der Inhalt eines Beschlusses muss inhaltlich bestimmt und klar sein. Es besteht ein Interesse des Rechtsverkehrs, die durch die Beschlussfassung eingetretenen Rechtswirkungen der Beschlussformulierung entnehmen zu können. Neben Ermessensfehlern gibt es keinen Beschlussmangel, der so häufig vorkommt wie mangelnde Bestimmtheit. Bestimmtheit herzustellen, ist eine Aufgabe des Verwalters.